Freiheitsthesen aus dem Vogtland

  1. Freiheit ist das höchste Gut des Menschen
  • Sie schließt jede Form von Unterdrückung aus. Weder politische, körperliche, geistige, religiöse noch wirtschaftliche Unterdrückung ist hinnehmbar. Besonders staatliche Willkür muss ausgeschlossen werden.
  • Freiheit ist Verpflichtung zur Verantwortung gegen den Anderen und bedarf des Schutzes durch das Recht
  • Für die Freiheit gilt es, politische, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse zu schaffen, die Chancengerechtigkeit und freie Entfaltung ermöglichen. Privates Eigentum ist Ausdruck der Verwirklichung der Freiheit.

 

  1. Demokratie gewährleistet das höchste Maß an Freiheit und Gerechtigkeit
  • Die Stärkung der Bürgerrechte und die Abkehr vom bürokratischen Staat hin zum Rechtsstaat muss unser Grundanliegen sein.
  • Reformen zum Bürokratieabbau müssen den Ausgangspunkt jeder Diskussion bilden. Eine deutliche Verringerung von Machtzentren bei Verbänden, Lobbyisten und Medien ist anzustreben.
  • Der Staat muss sich auf seine ureigenen Aufgaben konzentrieren und einer Aufgabenerweiterung gesetzlich vorbeugen. Staatsaufgaben sind:     

         - Sicherung des Staates nach innen und außen;

         - Gesetzgebung und Rechtspflege;

         - soziale Grundversorgung sowie Bildung und Forschung.

  • Eine Rechnungskontrolle für Staatsausgaben als unabhängige und gerichtsfeste Staatseinrichtung soll eingeführt werden. Ein Schwarzbuch reicht nicht.

 

  1. Es gibt keine Freiheit ohne Recht, und es darf kein Recht ohne Gerechtigkeit geben
  • Der Staat ist nicht für sich, sondern für seine Bürger da. Er muss der Sicherung und Entfaltung der Freiheit dienen. Er darf die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten nur dort begrenzen, wo durch Missbrauch die Rechte anderer und die Freiheit in Gefahr ist.
  • Es ist grundlegende Aufgabe des Staates, die Rechtsordnung entschlossen durchzusetzen und Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Wesensmerkmal eines Rechtsstaates bleibt die verfassungsrechtliche Garantie der Unabhängigkeit in der Rechtsprechung  und der Richter

 

  1. Freiheit bedeutet faire Markwirtschaft mit freiem Wettbewerb und sozialer Verantwortung
  • Soziale Markwirtschaft bedeutet ein Klima der Gleichwertigkeit zwischen Arbeit und Kapital. Die Bezahlung von Leistung sieht für gleiche Arbeit auch gleiche Löhne vor. Dabei müssen dem Ausufern von Druck auf jede Arbeitslage und Arbeitsausführung Grenzen gesetzt werden.
  • Soziale Marktwirtschaft bedeutet Chancengleichheit aller Bereich und Größenordnungen. Vor allen die Monopolbildung und staatlichen Eingriffe in das Wirtschaftssystem gefährden die freie Entwicklung.
  • Gesunde, soziale Marktwirtschaft verlangt niedrige Steuern und Abgaben für Unternehmer und Mitarbeiter. Wettbewerbsverzerrende Subventionen schaden der Wirtschaft.
  • Der öffentliche Dienstleistungsbereich ist auf Kernaufgaben zu beschränken. Er darf nicht zum Selbstbedienungsladen für Versorgungsposten werden.

 

  1. Freiheit und Solidarität sind Pflichten der Gemeinschaft, Schwachen und Bedürftigen zu Helfen
  • Das politische Ziel ist, den sozialen Frieden im Land zu erhalten und auszugleichen. Die Verhinderung von existenziellen Notlagen und die Sicherung von Mindestlebensbedingungen sind Staatsaufgaben.
  • Politisches Ziel muss die soziale Treffsicherheit sein, die dem Gießkannenprinzip eines Wohlfahrtsstaates entgegensteht.
  • Ein gesicherter und würdiger Lebensabend für all jene, die den Wohlstand mit erarbeitet haben, ist Grundanliegen und Voraussetzung der Freiheit in einem Staat.

 

  1. Freiheit bedeutet, die von unseren Vorfahren ererbte Natur zu bewahren, um sie unseren Kindern übergeben zu können
  • Ein ökologischer Generationenvertrag sollte durch die Politik gestaltet werden. Kostenanreize zur Erhaltung der Natur und Umwelt sind Erforderlich. Ein Steuersystem mit ökologischen Wirkungen ist sinnvoll. Dafür müssen andere Steuern ersatzlos gestrichen werden.
  • Umweltindikatoren innerhalb des Bruttosozialproduktes dürfen keine einseitigen negativen Effekte für die gesamte Volkswirtschaft darstellen.
  • Die FDP als Partei der Freiheit muss blindem Öko-Wahn mit gesundem Menschenverstand begegnen. Grüne Terroristen sind genauso gefährlich wie Extremen von Rechts und Links.

 

  1. Der Kunst ihre Freiheit
  • Der unverzichtbare Anspruch auf äußere und innere Freiheit der Kunst darf nur durch die allgemein gültige Rechtsordnung eingeschränkt werden.
  • Die Sprache ist wichtiger Träger des Kulturellen Erbes eines Staates. Der Schutz und die Pflege der Sprache muss öffentliche Aufgabe sein.
  • Die hohe Kunst und die Volkskultur gehören zu unserem Erbe. Sie müssen gepflegt werden.

Anstand, Ehre und Moral müssen wieder den Gebrauch der Freiheit bestimmen.

Die Stellung des Menschen in jeder Gesellschaft ist herausragend – und seine Würde unantastbar.

Die von Freiheit bestimmte Gesellschaft muss auch die Möglichkeit haben ihr Erscheinungsbild zu schützen. Wer in unser Land kommen will, muss sich nach den hier geltenden Gesetzen und Gepflogenheiten richten. ER muss Sprache und Grundgesetz anerkennen. Wer das nicht möchte, sondern das Land verändern will, muss konsequent ausgewiesen werden.

Das Bekenntnis zur Freiheit schließt das Bekenntnis zu unserer Heimat und einem gemeinsamen Europa ein.

Gehen wir Freien Demokraten wieder mit klaren Aussagen und Profil in die Zukunft! Setzen wir Grundsätze auf jeder politischen Ebene um und machen sie zum Maßstab des Handels in Politik und Gesellschaft.

 

FDP Vogtland

November 2019